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Groß-Berlin ArtikelGroß-Berlin ist eine Nennung für das 1920 entstandene Stadtgebiet von Berlin wie es bis heute mit ca. wenigen Änderungen besteht.
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Mit der industriellen Revolution und der Gründung des Deutschen Reichs nach 1871 wuchs die bis dahin recht kleine Residenzstadt Berlin sehr schnell. Die bis dahin freien Flächen zu den Nachbargemeinden mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung wurden zunehmend für Wohn- und Industriezwecke genutzt. Seit den 1890er Jahren gab es viele Klagen über die unabgestimmte Entwicklung bei der Stadt- und Verkehrsplanung z.B. von den Ältesten der Kaufmannschaften. Andererseits profitierten die gleichen reichen Berliner Bürger von der Zersplitterung, die ihnen erlaubte in bestimmten Vororten (z.B. Grunewald) wie in Steueroasen zu leben.
Mit der Bildung eines "Zweckverbandes Groß-Berlin" (Gesetz vom 19. Juli 1911) wurde versucht, einerseits einige der Probleme zu überwinden, andererseits aber eine beherrschende Stellung des "roten" Berlins in der preußischen und Reichspolitik zusätzlich zu verhindern. Dieser Zweckverband war aber darum so unverbindlich, dass er die in ihn gesetzten Erwartungen ca. unzureichend erfüllte. Zumal die stets stärkere soziale Differenzierung zwischen den Gemeinden zusätzliche Probleme bereitete und der Zweckverband in Fragen des sozialen Ausgleichs keine Kompetenzen hatte. Darum bedurfte es des Zusammenbruchs des Kaiserreichs durch Weltkrieg und Revolution, um die Eingemeindung endgültig politisch durchzusetzen. Als bleibender Erfolg des Zweckverbandes sind die ausgedehnten Wälder in dem Berliner Weichbild bis heute erhalten geblieben.
Siehe auch: Geschichte Berlins
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Groß-Berlin-Gesetz wird in der Kurzform das "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde" genannt, das am 27.04 1920 vom Preußischen Landtag beschlossen wurde und am 1.10 1920 in Kraft trat. Damit schlossen sich die bis dahin bestehenden acht Städte (Alt-)Berlin, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Köpenick und Lichtenberg sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu Groß-Berlin zusammen.
Zu den bis dahin 1,9 Mio. Berlinern kamen damit 1,2 Mio. Einwohner dazu. Das Stadtgebiet vergrößerte sich von 66 km² auf 883 km².
Es entstanden 20 Verwaltungsbezirke:
- aus Alt-Berlin: Mitte, Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg (zunächst als Prenzlauer Tor), Kreuzberg (zunächst als Hallesches Tor) und Friedrichshain,
- die ehemaligen selbstständigen Städte Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Köpenick und Lichtenberg,
- neu geschaffene Bezirke, benannt nach den Gemeinden, die zu dieser Zeit die meisten Einwohner hatten: Pankow, Reinickendorf, Steglitz, Zehlendorf, Tempelhof, Treptow und Weißensee.
Bei der Bildung der Verwaltungsbezirke, denen eine Reihe von Selbstverwaltungsaufgaben zugeordnet wurden, wurde darauf geachtet, dass sich "bürgerliche" und "proletarische" Bezirke in etwa die Waage hielten. Trotzdem gab es bis 1923 "Los von Berlin"-Bewegungen, die jedoch alle scheiterten.
Durch das Gesetz gelang es, eine integrierte Stadtplanung und städtebauliche Gestaltung zu realisieren. Damit war auch eine wichtige Grundlage für den Aufstieg Berlins zu einer Metropole mit Weltgeltung in den Zwanziger Jahren geschaffen worden.
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Weitere Verwendung der Nennung Groß-Berlin | |
Im Laufe der Jahrzehnte verschwand der Begriff Groß-Berlin stets mehr aus dem Sprachgebrauch, war aber in der Verwaltung zusätzlich präsent. So wurde er auchins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23.05 1949 aufgenommen, wo er bis zur Wiedervereinigung und der damit verbundenen Änderung des § 23 in dem Jahr 1990 stand. Auch nannte sich die Stadtverwaltung in Ost-Berlin bis in die Sechziger Jahre noch Magistrat von Groß-Berlin.
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